Kampagne

EXEMPLARISCHER ABLAUF EINER (ONLINE-) RUFMORDKAMPAGNE

VORBEREITUNGSPHASE

1. Webseitenamen sichern, der eine „kritische“ Meinung verkörpert. Aufsetzen eines Blogs, der keiner redaktionellen Kontrolle unterliegt – alles ist möglich.

2. Zeitnahe direkte oder indirekte Benachrichtigung der Rufmordopfer über das noch „inhaltsleere“ Blog, damit die vierwöchige Frist für die einstweilige Verfügung ergebnislos vertreicht. In der Regel warten die Opfer erst einmal ab, scheuen Kosten und rechtliche Risiken und dann ist es zu spät für schnelle rechtliche Hilfe („einstweilige Verfügungen“). Es verbleibt dann nur noch das sogenannte Hauptsacheverfahren, was kostspielig ist und frühestens in einem Jahr Ergebnisse liefert.

3. Skandalisierung von Alltäglichem, in dem belanglose Vorgänge des Opfers mit Begriffen wie Angst, Gier, Kriminalität, Skandal und prominenten Namen kombiniert werden, um Aufmerksamkeit zu erlangen.

4. Veröffentlichung reisserischer Überschriften und Verknüpfung mit belanglosen Texten, welche zumeist inhaltslos und salopp formuliert sind und die Botschaft in den Überschriften nur zufällig bestätigen. Wichtiges Kritierium ist, dass eine oder wenige Personen mit voller Namensnennung herausgestellt werden, ohne das es hierfür einen Grund gibt.

AUSBAUPHASE

5. Pushen der Webseite, zB durch Google-Werbung, SEO-Optimierung (Backlinks, Videos, Schlagwörter, Seitennamen etc.), Ansprache des Netzwerks vom Rufmordopfer (Arbeitgeber, -nehmer, Kunden, Partner etc) sowie Lancierung von begleitende Beiträge in verschiedenen Publikationen.

6. Regelmässig neue Internetbeiträge, um die Schlagkraft und Visibilität des Blogs zu erhöhen. Dazu werden alle öffentlich verfügbaren Informationen wie Handels- und Melderegister, Rechtstreitigkeiten (litigation PR), Hauptversammlungen, Social Media-Inhalte etc. mit hoher Akribie ausgewertet werden.

7. Basierend auf den „unwidersprochenen“ Internetbeiträgen (Blog) führt der Täter Hintergrundgespräche mit Redakteuren, um weitere Strohfeuer zu legen.

ESKALATIONSPHASE

8. Rechtliche Gegenmaßnahmen werden eingeleitet, die zum Teil gewonnen werden. Formulierungen, die nicht zu einem Unterlassungsanspruch führen, werden vom Täter ausgeschlachtet

9. Mediale Gegenmaßnahmen meistens zu spät und sehr teuer.

10. Showdown mit massivem Reputationsschaden des Opfers in Bezug auf Google-Suchergebnisse und (Soft-)Presse.

Dem Auftraggeber/Täter geht irgendwann die Zeit oder das Geld aus. Gelegentlich wird der Rückzug von Geldzahlungen abhängig gemacht.

 

 

Loading

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert